Hintergründe zum Projekt-Auswahlverfahren und der Projekt-Bewertung

Bewertung von Projekten durch das lokale Gremium:

Hintergrund zum Bewertungsverfahren:

Gemäß dem Motto „Bürger gestalten Ihre Heimat“ und dem Bottom-up Ansatz ist es jeder Privatperson, jedem Verein und Verband, jeder Organisation und Gemeinde möglich, Projekte im Rahmen von LEADER zur Umsetzung zu bringen und Förderung zu beantragen. Da die Fördermittel im Rahmen vom LEADER-Programm begrenzt sind und es sich um EU-Mittel genauer Zweckbestimmung (Förderrichtlinien und Zielsetzung) handelt, war es zwingend notwendig für den Prozess der Mittelvergabe ein standardisiertes, nachvollziehbares und transparentes Verfahren vorzugeben.

Entscheidungsgremium / Lenkungsausschuss:

Für die Auswahl hat der Verein Chiemgauer Alpen e.V. gemäß Satzung ein breit aufgestelltes Entscheidungs- gremium installiert. Bei Zusammensetzung des Gremiums wurde darauf geachtet, dass es sich aus verschiedenen Gruppen der Bürgerschaft zusammengesetzt.

Ablauf:

Für den Bewertungs- und Beschlussvorgang der Mittelfreigabe durch das Gremium wurde ein standardisiertes Projektauswahlverfahren wie auch ein ausformulierter Prüfungskatalog entworfen. Beide Werkzeuge sollen eine objektive Wertung von Projekten sicherstellen und sind nachfolgend beschrieben.

Ausnahme der Bewertung im Umlaufverfahren:

Die Schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren sollte nur in Ausnahmefällen. z.B. bei besonderer Dringlichkeit des Projektes oder erheblichen Abweichungen der ursprünglichen Projektskizze bei bereits beschlossenen, beantragten oder genehmigten Projekten vorgenommen werden. Näheres dazu ersehen Sie aus der Geschäftsordnung hier unter: § 3 Abstimmungsverfahren Abs.2.:

Ausnahmeregelung in Zeiten der Corona-Pandemie:

Aufgrund von Ausnahmesituationen aktuell durch die Corona-Pandemie und damit verbundenen geltenden Hygieneschutz- und Vorsichtsmaßnahmen, sollten möglichst direkte Kontakte und Ansammlungen von Personen vermieden werden. Dieses betrifft unter anderem auch die LAG-Entscheidungsgremien und damit das Auswahlverfahren der Projekte.

Aufgrund der Dringlichkeit des Projektträgers, sollte eine Bewertung und Beschlussfassung zeitnahe erfolgen, so dass entsprechend der Geschäftsordnung § 3 Abstimmungsverfahren Abs.2. der LAG das Bewertungsverfahren des Umlaufbeschlusses gewählt wurde.