Projekte

Projektarbeit

Projekt-Förderung

Für eine erfolgreiche Projekt-Förderung müssen ganz wesentliche Richtlinien der EU aber auch der Länder eingehalten werden. Das Projekt-Management des Vereines, der LEADER-Koordinator Sebastian Wittmoser wie auch das Amt für Ernährung, Ladwirtschaft und Forsten unterstützen die Projektträger, nötige Vorgaben zu erfüllen. Nachfolgende Schritte müssen beachtet und eingehalten werden:

Von der Projektidee zur Umsetzung

Projekt-Ideen werden bei Bedarf durch das LAG-Management gemeinsam im Zuge des Projektmanagements analysiert, weiterentwickelt und verschriftlich, um sie später dem Entscheidungsgremium des Vereines zur Beschlussfassung vorzulegen und bei der Förderbehörde zu beantragen.

Projekt-Abwicklung

Die LAG Chiemgauer Alpen bietet seine Mithilfe für den vierstufigen Entwicklungsprozess an. Das LAG-Management unterstützt Sie bei den wesentlichen Schritten und erarbeitet Lösungen für eine erfolgreiche Projekt-Durchführung. Es ist ratsam, sich zu einem frühen Zeitpunkt mit dem LAG-Management abzustimmen. Bereits begonnene Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden!

Nachfolgende Schritte sind mit oder ohne Unterstützung verpflichtend:

  1. Projekt-Entwicklung
  2. Projekt-Auswahl
  3. Projekt-Beantragung
  4. Projekt-Umsetzung/ Abrechnung

1. Projekt-Entwicklung:

Die Projektbeschreibung ist ein standardisiertes Formular, welches hilft, die Inhalte eines Projektes zusammenzufassen und die regionale Bedeutung des Projektes darzustellen. Durch die Projektberatung des Projekt-Managers können bereits wesentliche Aspekte der Projektbeschreibung erläutert werden. Gener hilft der LAG-Manager, Ihre Projekte zu skizzieren, weiterzuentwickeln und zu dokumentieren.

2. Projekt-Auswahlverfahren:

Die Auswahl von Projekten und damit die Mittelverteilung der EU-Gelder der LAG Chiemgauer Alpen erfolgt über ein standardisiertes Auswahlverfahren. Anhand von Projektauswahlkriterien beurteilt das Vereins-Gremium “Entscheidungsgremium/ LAG Lenkungsausschuss”, ob Projekte den LEADER-Anforderungen entsprechen und zur Förderung freigegeben werden können.

Die Projektauswahlkriterien leiten sich von den Vorgaben der EU-Richtlinie ab und umfassen Pflichtkriterien, fakultative Kriterien, fakultatives Ausschlusskriterium sowie Zusatzkriterien. In den Pflichtkriterien, dem fakultativen Kriterium und den Zusatzkriterien können Projekte ein bis sechs Punkte erreichen.

Um die Projektauswahl zu bestehen, muss ein Projekt in allen Pflichtkriterien und dem fakultativen Kriterium mindestens einen Punkt und in der Summe mindestens 20 Punkte erreichen. Das fakultative Ausschlusskriterium muss positiv bewertet werden!

Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen müssen die Projektauswahlkriterien erfüllt werden und nachfolgende Projektschritte eingehalten werden. Es ist ratsam, sich dabei von dem LAG-Management zu unterstützen!

  1. Ausarbeitung der Projektbeschreibung mit Kostenkalkulation
  2. Ausarbeitung des Kriterienkataloges mit Erfüllung der Prüfkriterien
  3. Vorlage der Unterlagen bei der LAG und dem Entscheidungsgremium
  4. Ankündigung der geplanten Maßnahme in der Presse
  5. Präsentation des Projektes vor dem Entscheidungsgremium
  6. Bewertung und Beurteilung des Projektes
  7. Beschlussfassung und Mittelzusage/ Ablehnung

3. Projekt-Beantragung:

Die offiziellen Unterlagen zur Fördermittel-Beanragung sind vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entwickelt. Für die Beantragung sind nachfolgende Unterlagen nötig:

4. Projekt-Umsetzung/ Abrechnung:

Die offiziellen Unterlagen für die Abrechnung nach der Projektumsetzung sind vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entwickelt. Für den Zahlungsantrag sind nachfolgende Unterlagen nötig. Darüber hinaus benötigen Sie Formulare für den Nachweis der Vergabe. Weitere Dokumente zur Vergabe und Öffentlichkeitsarbeit finden Sie auf den Seiten des Staatsministeriums.