Zuständiges Ministerium:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Sitz in Berlin ist hauptverantwortlich für die Abwicklung von dem EU-Programm.
- LEADER im Bundesministerium hier finden Sie mehr Info`s
Durchführung:
Die Durchführung der EU-Förderprogramme ist Azfgabe der Bundesländer. Diese haben im Vorfeld der Förderperiode Programme zur Entwicklung ihrer ländlichen Räume erarbeitet, die unter anderem auch einen LEADER-Ansatz beinhalten.
Vernetzung der LEADER-Regionen:
Alle Bundesländer und die regional arbeitenden Lokalen Aktionsgruppen sind über eine zentrale Vernetzungsstelle (Deutsche Vernetzungsstelle) des Bundesminiteriums miteinander verbunden.
Die Deutsche Vernetzungsstelle hat ihren Sitz in Bonn. Über diese Vernetzungsstelle erhalten die LAGs Neuerungen aus der Europapolitik. Sie ist darüber hinaus zuständig für Fortbildungsprogramme der Akteure und zentraler Ansprechpartner für deutschlandweite Kooperationen zwischen LEADER-Regionen.
LEADER-Regionen = Lokale Aktionsgruppen:
In Deutschland schwankt die Anzahl der LEADER-Regionen und deren flächige Ausdehnung stark. Bspw. zwischen einer LAG in Hamburg und 68 LAGs in Bayern. Insgesamt gibt es in Deutschland 321 Lokale Aktionsgruppen (LAGs in Deutschland).