Soforthilfeprogramme:
Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfe-Programm für Betriebe und Freiberufler mit Liquiditätsengpass aufgelegt.
Definition zum Liquiditätsengpass:
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private und sonstige (= auch betriebliche) liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Online-Formular:
Hier können Sie den Antrag zur Soforthilfe Corona stellen:
Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen. Das Bayerische Programm deckt weniger Kosten ab. Beide Programme können kombiniert werden!
Häufig gestellte Fragen:
Hilfe bei der Antragstellung:
Bei Schwierigkeiten oder Unsicherheit der Barbeitung des Antrags, steht Ihnen gerne das LAG-Management zur Verfügung. Weitere Informationen für Ihr Unternehmen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder als PDF hier.